Gesetzliche Vorschriften
Auszug aus den gesetzlichen Vorschriften DGUV
1.) Unfallverhütungsvorschrift DGUV 1
Laut der Unfallverhütungsvorschrift DGUV, Vorschrift 1,§ 1, Absatz 1 sind erforderliche Maßnahmen zur Verhütung von arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren zu treffen. Gesundheitsgefährdende Gase, Dämpfe, Nebel oder Stäube sind an der Entstehungs- oder Austrittsstellein ungefährlicher Weise abzusaugen.
2.) Maximalwerte für Kohlenmonoxid
Die gesetzlichen max. Grenzwerte ( MAK-Wert ) für Kohlenmonoxid betragen z.Zt. 30 ml/m3 ( ppm ) oder 33 mg/m3 gemäß den Technischen Regeln für Gefahrenstoffe ( TRGS 900 ).
3.) Maximalwerte für Dieselrußpartikel
Die gesetzlichen max. Grenzwerte ( TRK-Wert ) für Diesel-rußpartikel ( DME ) betragen 0,1 mg/m3 gemäß den technischen Regeln für Gefahrenstoffe.
4.) Auszüge aus den Regel für Gefahrenstoffe
Laut DGUV 109-008, Abschnitt 4.7, Arbeitsplätze müssen so eingerichtet sein, dass die Atemluft der Versicherten von brennbaren und gesundheitsschädlichen Gasen, Dämpfen, Stäuben und Rauchen freigehalten wird.
- 1. Absaugung im Entstehungsbereich
- 2. Technische Lüftung
- 3. Natürliche Lüftung
- 4. Kombination der vorgenannten Einrichtungen
( siehe auch TRGS 900, TGRS 554 und der Gefahrstoffverordnung )
5.) Auszug aus der DGUV Vorschrift
49 „Feuerwehren“
Kraftbetriebene Aggregate müssen so beschaffen undausgerüstet sein, dass Gefährdungen der Feuerwehr angehörigen, bei der Inbetriebnahme ver mieden werden. Zu § 7 • Gefährdungen werden z.B. vermieden, wenn an Aggregaten mit Verbrennungsmotoren Abgasschläuche angeschlossen werden können.
zu § 20 • Verbrennungsmotoren sind so zu betreiben, dass Feuerwehrangehörige durch Abgase nicht gefährdet werden.
6.) Dimensionierung von Abgas-Absauganlagen
bei Neuinstallation und Inbetriebnahme.
Die Abgasmenge ist vom jeweiligen Fahrzeug abhängig. Wichtige Einflussfaktoren sind Hubvolumen und Drehzahl des Motors, sowie das Verbrennungsverfahren (Fremdentzündung oder Selbstentzündung). Bei der Dimensionierung der Abgas-Absauganlagen spielt das Erfassungselement im Zusammenspiel mit der Auspuffanlage des Fahrzeuges eine zentrale Rolle.
Formel zur Dimensionierung von Abgas-Absauganlagen
( TRGS 554 - Abschnitt 4.7.4.3 - Absatz 2, Dieselfahrzeuge.)
V = Vh • n • 0,0363 • 1,2
| V | = erforderlicher Absaugvolumenstrom (m3 / h) |
| Vh | = Hubraum des zu prüfenden Fahrzeugs (L) |
| n | = Drehzahl des zu prüfenden Fahrzeugs (U / min.) |
| 0,0363 | = physikalischer Umrechnungsfaktor |
| 1,2 | = Frischluftanteil von 20% |
Fahrzeuge mit Nebenantrieb und Sondermaschinen erfordern eine besondere Auslegung. Auf entsprechende Temperaturbeständigkeit ist zu achten. Die jeweilige Abgas-Absauganlage muss auf die individuellen Anforderungen des Betreibers abgestimmt sein.
Jährliche Prüfungspflicht:
Für Absauganlagen besteht gemäß Arbeitsstätten-verordnung, Betriebssicherheitverordnung sowie den Vorgaben der Deutschen gesetzlichen Unfallversicherung eine gesetzliche Verpflichtung zur jährlichen Prüfung.
